Große Territorialstaaten organisieren sich häufig föderal. Die scheinföderale Tradition der
UdSSR bot der Russischen Föderation allerdings keine guten Startbedingungen. Ihre Entwicklung
vor und nach 1993 führte zu einem Nebeneinander sich widersprechender Bestimmungen auf
zentraler Ebene und in den sog. Föderationssubjekten (Gliedstaaten). Rechtsnormen reflektieren
in der Russischen Föderation noch häufiger als in anderen Staaten aktuelle Machtkonstellationen
und sind unbeständig. Darüber hinaus führt die teilweise Selbständigkeit der
Föderationssubjekte in der Rechtswirklichkeit angesichts autoritärer Regionalregime zu einer
Verstärkung von Rechtsunsicherheit. Auch die jüngste Stärkung zentripetaler Tendenzen hatte
nicht mehr sondern eher weniger Rechtsstaatlichkeit zur Folge. Insofern als
Verfassungswirklichkeit nur anhand informaler Prozesse dargestellt werden kann entwickelt
diese Studie eine Theorie des Informalen . Darauf aufbauend werden der verfassungsrechtliche
föderale Aufbau die Aufteilung der Gesetzgebungskompetenzen die föderalen Institutionen und
der Beitrag der föderalen Gliedstaaten zum Gesetzgebungsprozess sowohl mit traditionellen
juristischen Methoden als auch auf informale Prozesse hin untersucht. Nach einer Betrachtung
der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zu föderalen Fragen wird das spezifische Verhältnis
zweier Subjekte der Republik Tatarstan und des Sverdlovsker Gebiets zum Moskauer Zentrum
analysiert. Beide Regionen ringen um die Stärkung föderaler Tendenzen und es werden ihre
Erfolge kurz bilanziert. Die Arbeit wirft über eine rechtliche Untersuchung hinaus Licht auf
die politische und gesellschaftliche Wirklichkeit des russischen Föderalismus.