Das neue Recht der Schwerbehindertenvertretung ist in Kraft. Kompliziert und verschachteltsind
die Neuregelungen angelegt. Das Bundesteilhabegesetz - BTHG mit seinen Verbesserungen für die
selbstbestimmte Lebensführung tritt gestuft bis 2020 in Kraft. Die neuen Regeln für Arbeitgeber
Arbeitnehmer und deren Vertretungen sind vorgezogen worden. Sie gelten in einer ersten Stufe
bereits seit dem 30.12.2016. Die zweite Stufe beginnt am 1.1.2018. Das Handbuch verschafft den
Durchblick. Es liefert der Praxis in Betrieben und Dienststellen alle notwendigen
Informationen: von der erforderlichen Inklusionsvereinbarung bis zur Stärkung der
Rechtsstellung von SBV Personal- und Betriebsrat. Einen Schwerpunkt der Erläuterung bildet die
für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer besonders wichtige neue Unwirksamkeitsklausel denn ohne
ordnungsgemäße Anhörung der SBV ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam. Auch auf alle
anderen neuen Fragen gibt der Band Antwort: Was soll die Inklusionsvereinbarung bewirken?
Welche neue Rolle spielt dabei das Integrationsamt? Wann besteht bei Umstrukturierungen ein
Übergangsmandat der SBV? Wie verbessert sich die Rechtsstellung der SBV bei Verhinderung
Heranziehung Freistellung Schulung und Bürounterstützung? Welches Wahlverfahren gilt für
überörtliche Wahlen? SBV-Wahlen auch für schwerbehinderte und gleichgestellte Soldaten? Wann
ist eine Anhörung ordnungsgemäß? Wann ist die Kündigung unwirksam? Was ändert sich bei der
Feststellung des GdB dem Nachteilsausgleich den Merkzeichen und der Ausgleichsabgabe? Welchen
Schutz haben schwerbehinderte Telearbeiter? Professor Franz Josef Düwell und Christoph Beyer
geben Antworten für die Praxis: Prof. Franz Josef Düwell führte als Vorsitzender Richter am BAG
in dem für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Senat bis zu seiner Pensionierung den
Vorsitz. Er ist Mitherausgeber des Standardkommentars zum SGB IX und wird regelmäßig vom
Bundestag als Sachverständiger angehört.Christoph Beyer ist Leiter des Integrationsamts beim
Landschaftsverband Rheinland in Köln.