Die Annahme von Verpflichtungszusagen durch die Europäische Kommission ist ein beliebtes
Instrument zur Beendigung von Kartellverfahren. Die Kommission hat dieses Instrument bereits in
Verfahren gegen Microsoft oder Apple angewandt und dadurch das Kartellrecht nachhaltig
verändert. Die Anwendung des bedeutsamen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf
Verpflichtungszusagen wurde bisher noch nicht umfassend aufgearbeitet. Das vorliegende Werk
schließt diese Lücke und geht zunächst der Frage nach inwieweit aus dem
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ein Vorrang der Verpflichtungszusage gegenüber anderen
kartellrechtlichen Instrumenten abgeleitet werden kann. In weiterer Folge wird die Anwendung
des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes als Instrument zur gerichtlichen Überprüfung den
Verpflichtungsbeschlüssen in den Blick genommen. Dabei zeigt sich dass der Grundsatz seine
wesentlichen Vorzüge gerade auch bei Verpflichtungszusagen entfalten kann.