Mit dem Gesetz zur Umsetzung der 2. Aktionärsrechterichtlinie ist schon vor einigen Monaten
eine grundlegende gesellschaftsrechtliche Reform in Kraft getreten. Ganz aktuell schafft
darüber hinaus das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts- Genossenschafts- Vereins-
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie für
Aktiengesellschaften kurzfristig Möglichkeiten die Corona-Krise organisatorisch zu bewältigen
greift aber auch tief in das aktienrechtliche Gefüge ein.Zur rechten Zeit: Der neue
Handkommentaralles für die Rechtspraxis zum ARUG II und die Corona-Gesetzgebungsystematische
Übersichtskommentierung der 2. Aktionärsrechterichtlinie - Richtlinie (EU) 2017 828 des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2007 36 EG im Hinblick auf
die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäredas ARUG II im parlamentarischen
Prozessklassische Kommentierung der durch das ARUG II neu eingefügten Paragrafen und der
modifizierten bisherigen Regelungenklassische Kommentierung der Corona-Gesetzgebung zur
AktiengesellschaftDie Schwerpunkte des ARUG IIneues Vergütungssystem für Vorstände (say on
pay)neue Informationsansprüche (know-your-shareholder) für Aktionäreerhöhte
Transparenzanforderungen für institutionelle Anleger und Vermögensverwalter (comply or
explain)grundlegende Neuregelung der Geschäfte mit nahestehenden Personen
(related-party-transactions) durch Zustimmung des Aufsichtsrats und VeröffentlichungspflichtDie
Schwerpunkte der Corona-Gesetzgebungvirtuelle Hauptversammlungen ohne
AktionärspräsenzÄnderungen beim RechtsschutzAbschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn auch ohne
Satzungsregelung und weitere Modifikationen die Aktiengesellschaften ihre Aktionäre und
Berater jetzt kennen und gestalten müssen.Die AutorenDr. Moritz Beneke Rechtsanwalt Dr. Thomas
Heidel Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht und für Handels- und Gesellschaftsrecht Prof.
Dr. Heribert Hirte LL.M. (Berkeley) Universität Hamburg Dr. Torben Illner Rechtsanwalt
Bernadette Kell Regierungsrätin im BMJV Dr. Helmut Krenek Vorsitzender Richter am Landgericht
Dr. Klaus von der Linden Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels
und Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Sebastian Mock LL.M. (NYU) Attorney-at-Law (New York)
Wirtschaftsuniversität Wien Dr. Martin Müller Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Matthias
Schatz LL.M. (Harvard) Attorney-at-Law (New York) Rechtsanwalt Dr. Uwe Schmidt Vorsitzender
Richter am Oberlandesgericht Dr. Sebastian Schödel Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Terbrack
Notar Honorarprofessor der RWTH Aachen