Über die Hälfte der Lebensversicherungen in Deutschland werden vorzeitig beendet. Eine
Kündigung des Vertrages vor Erreichen des vereinbarten Ablauftermins ist für den
Versicherungsnehmer mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden da der Rückkaufswert den
der Versicherer im Stornofall auszahlen muss geringer ist als der wirkliche Wert (sog. innerer
Wert) der Police. Diese Lücke zwischen innerem und Rückkaufswert bildet die Grundlage für den
Zweitmarkt für Lebensversicherungen. Die auf diesem Markt agierenden Unternehmen kaufen Policen
von Versicherungsnehmern die den Vertrag anderenfalls stornieren würden und treten entweder
als neuer Versicherungsnehmer ein oder erhalten sämtliche Rechte aus dem Vertrag für den sie
im Gegenzug die künftigen Prämien zahlen. Ziel ist es die renditeoptimierten Policen in
größeren Pakten gewinnbringend an Investoren zu verkaufen. Die Arbeit untersucht im Rahmen
einer rechtsvergleichenden Analyse inwieweit sich die gesetzlichen Regelungen in Deutschland
den USA und Großbritannien voneinander unterscheiden und was mögliche Ursachen dafür sein
können. Es wird analysiert ob und inwieweit ein Verkauf auf dem Zweitmarkt im Vergleich zur
Kündigung der Versicherung vorteilhaft für die beteiligten Parteien ist und wie die Übertragung
der Police rechtlich zu gestalten ist um ein für alle Beteiligten zufrieden stellendes
Ergebnis zu erzielen. Dabei wird auch aufgezeigt ob es bereits nach geltendem Recht eine
Rechtspflicht des Versicherers des Versicherungsvermittlers sowie weiterer Sachwalter gibt
den kündigungswilligen Versicherungsnehmer über den Zweitmarkt für Lebensversicherungen zu
informieren.