Von den vier Teilen des Projekts 'Die Medien des Rechts' sind die beiden ersten - 'Sprache' und
'Schrift' - 2011 erschienen 'Buchdruck' 2013 und der vierte und letzte Band
'Computertechnologie' in 2016.Im Nachhinein scheint die Vorstellung der Einheit und
Vollständigkeit des menschlichen Wissens und der Normenbestände ein Effekt der Buchdruckkultur
und ihrer Epistemologie gewesen zu sein. Die gedruckten Verfassungen und die modernen
europäischen Kodifikationen wären dann wie Diderots und d'Alemberts Enzyklopädie Ausdruck einer
Art 'Kompaktkommunikation' (Luhmann) einer Kommunikation durch gesamthafte (vollendete) Werke.
Auch der Aufstieg des Subjekts von dem seit Descartes alles Wissen ausgeht und auf das alles
Wissen zurückgeführt wird dürfte ohne Buchdruck unmöglich gewesen sein.Der
theologisch-politischen Vorgeschichte des Aufstiegs des (Rechts-)Subjekts geht das dritte
Kapitel nach. Das vierte Kapitel untersucht den Zusammenhang von Buchdruck und moderner
Verfassung. Das letzte Kapitel legt den Akzent auf die Analyse der kulturellen Vorleistungen
der Literatur für den liberalen Staat die moderne Demokratie und eine ihnen adäquate Form der
Subjektivität.Das Projekt 'Die Medien des Rechts' möchte aufzeigen dass es einen intrinsischen
Zusammenhang zwischen Medien und Recht gibt. Ein Medium wie Schrift ist nicht einfach ein Kanal
in dem rechtliches Wissen kommuniziert wird sondern hat vielmehr selbst rechtsbildende
Konsequenzen. Medien formatieren den Raum in dem sich praktisches (Regel-)Wissen und damit
auch Recht ausbildet. Ohne Lautsprache keine Rechtsformeln ohne Schrift kein
Konditionalprogramm ohne Buchdruck kein nationalstaatliches Rechtssystem - und ohne
Computertechnologie kein fragmentiertes Weltrecht. Das sind die Zusammenhänge denen 'Die
Medien des Rechts' nachgehen.***Gegenüber einer Theoriebildung die sich ausschließlich auf die
eigenen Fachtraditionen (der Rechtstheorie der Rechtswissenschaft der Rechtsgeschichte)
bezieht plädiert die Medientheorie des Rechts für ein Programm der Grenzüberschreitung für
ein In-Kontakt-Treten mit dem Anderen für eine Änderung der juristischen Denkart.
Grenzüberschreitung heißt aber nicht einfach Aufhebung von Grenzen In-Kontakt-Treten heißt
nicht Aufhebung von Trennungen und Änderung der juristischen Denkart nicht einfach Negation
des Juristischen. Es geht vielmehr darum dem Selbstverständnis der Rechtswissenschaft durch
andere 'Weltbilder' neue Impulse zu geben. Die Medientheorie des Rechts wirbt für ein
post-ontologisches post-metaphysisches und postmodernes epistemologisches Programm wie es
auch andere Disziplinen - Wissenschaftstheorie Philosophie Systemtheorie Schrifttheorie
Literaturtheorie etc. - längst affiziert hat. Auch in der Rechtstheorie ist die ontologische
Prämisse der Gegebenheit des positiven Rechts auf einer erkenntnistheoretischen Grundlage
bereits von Kelsen in Frage gestellt worden. Daran knüpft auch die Medientheorie des Rechts an
allerdings steht hier - im Unterschied zu Kelsen - nicht eine erkenntnistheoretisch
(bewusstseinsförmig) begründete Differenz von Sein und Sollen im Mittelpunkt des
Forschungsprogramms sondern die Annahme einer fundamentalen Abhängigkeit rechtlicher Regeln
und Werte (des Sollens des Geltens des Normativen und Obligatorischen) von einer an Sprache
und ihre Medien gebundenen Rechtskultur. Dadurch soll die Rechtstheorie auf eine neue
epistemologische Grundlage gestellt und das verfügbare Wissen über Recht über seine
Operationen seine Dynamik seine Strukturen seine Funktionsweise seine Unabhängigkeit und
Abhängigkeit um neues Wissen erweitert werden. Das hat auch zur Folge dass die noch heute
weit verbreitete Gegenüberstellung von kultur- und sozialwissenschaftlicher (fachfremder
faktischer deskriptiver) und rechtswissenschaftlicher (fachinterner normativer
präskriptiver) Beobachtung unterlaufen wird was nicht heißt die Ansiedlung des Rechts auf
einem praktisch-normativen Feld überhaupt