Die Hauptabteilung IX des Ministeriums für Staatssicherheit war nicht nur neben der HA XX eine
der wichtigsten sondern auch eine besondere im Gefüge des MfS. Das erklärt sich daraus dass
sie keine operative Diensteinheit sondern ein Ermittlungsorgan war und vorwiegend in
politischen Strafsachen die Ermittlungen führte. Die Stellung dieses Untersuchungsorgans war
nicht nur innerhalb des MfS außerordentlich stark sondern auch gegenüber der Deutschen
Volkspolizei der Staatsanwaltschaft und den Gerichten. Soweit erforderlich konnte die HA IX
alle Verfahren an sich ziehen und bearbeiten und war dabei keineswegs auf politische
Strafsachen beschränkt konnte also auch Straftaten der allgemeinen Kriminalität bearbeiten.
Was "erforderlich" war bestimmte das Untersuchungsorgan selbst. Einfluss genommen wurde durch
die sogenannten Prozessvorschläge der HA IX die in der Strafprozessordnung nicht enthalten
waren. Sie waren nicht als Weisung zu verstehen in der Praxis lief es aber auf dasselbe
hinaus. In wichtigen Verfahren waren diese vom Politbüro zu bestätigen