Ein geschlossenes psychiatrisches Setting bedeutet Zwang: Besonders in der Akutversorgung
werden Zwangsmaßnahmen durchgeführt. Trotz grundlegender Veränderungen durch Reformen der
letzten Jahrzehnte in den entwickelten Ländern bezüglich der Behandlung von Patienten ist Zwang
in der deutschen Psychiatrie noch immer weit verbreitet. Nach aktueller Studienlage sind
Patienten auf geschlossenen psychiatrischen Akutstationen besonders stark von Zwangsmaßnahmen
und Zwangsmedikation betroffen obwohl jede Zwangsbehandlung sowie jede Zwangsmaßnahme einen
gravierenden Grundrechtseingriff darstellt. In der psychiatrischen Praxis scheint das
Bewusstsein dafür nicht durchgängig vorhanden zu sein und so gibt es noch immer Mängel sowie
einen großen Handlungsbedarf bezüglich dieses ethisch brisanten Themas.Vor diesem Hintergrund
ist ein Umdenken entstanden das sich dadurch auszeichnet Zwang Türschließung Restriktion
und Isolation in der Behandlung psychiatrisch erkrankter Menschen zu reduzieren Eine konkrete
Lösung der Problemstellung könnte das Konzept der offenen Tür in der Psychiatrie sein welches
in den letzten Jahren oft diskutiert wurde und in bereits mindestens zwanzig (von insgesamt ca.
400) psychiatrischen Kliniken in Deutschland praktiziert wird. Darüber hinaus spielt eine
frühzeitige Wiedereingliederung in die Gemeinschaft eine tragende Rolle. Das bedeutet
beispielsweise dass die Betroffenen schon während des Klinikaufenthaltes Zugang zu
gemeindeintegrierten ambulanten und komplementären Angeboten erhalten oder versucht wird
akutpsychiatrische Patienten generell länger im ambulanten und häuslichen Setting zu behandeln
und zu versorgen anstatt die Betroffenen stationär zu isolieren.Die Psychiatrie steht deshalb
auch in Zukunft vor großen Aufgaben und Herausforderungen um sich als ein modernes
medizinisches Fach zu positionieren zu entstigmatisieren und um die Selbstbestimmungsrechte
und Autonomie der Patienten zu wahren.