Die Prüfungsdichte in Restaurants Cafés Imbissstuben und ähnlichen Betrieben ist in den
letzten Jahren stetig angestiegen. Im Rahmen von Kassen-Nachschauen werden immer häufiger
Geschäftsräume ohne vorherige Ankündigung betreten um - Ihr Verhalten an der Kasse zu
beobachten - Testkäufe durchzuführen - Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen
- einen Kassensturz durchzuführen und - sofort Zugriff auf die Einzelaufzeichnungen der
elektronischen Aufzeichnungssysteme und auf die abgesicherten Daten der TSE zu nehmen. Auch
die seit dem 01.01.2020 ausgesetzte Meldepflicht für elektronische Kassensysteme wird ab dem
01.01.2025 technisch umsetzbar und wirft rechtliche sowie prozessuale Fragestellungen auf die
für die Mitteilung an das jeweilige Finanzamt relevant sind. Damit wird die ordnungsmäßig
geführte Kasse zu einer zentralen Herausforderung für Betreibende von Gastronomiebetrieben um
keine nachteiligen Rechtsfolgen gegen sich gelten lassen zu müssen. So ist grundlegende
Voraussetzung zur Vermeidung von Schätzungen dass Kassen(systeme) von Beginn an rechtskonform
eingerichtet sind. Lesen Sie in der Ausgabe u. a. wie Sie Aufzeichnungen über - Freigetränke
- Verderb Schwund und Diebstahl oder - Trinkgelder führen und wie Bewirtungskostenrechnungen
aussehen müssen. Erfahren Sie was Prüfende der Finanzverwaltung dürfen und was nicht. Die
aus der Feder des BMF stammenden FAQ und die aktuellen Anwendungserlasse und Technischen
Richtlinien sind ebenso berücksichtigt wie die GoBD. Urteile der Finanzgerichtsbarkeit oder
Ausführungen zu Notwendigkeit und Inhalten einer Verfahrensdokumentation runden das Werk ab.
Bei Detailfragen auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen unterstützt Sie Ihre
Steuerberatungskanzlei.