Die Versicherbarkeit von Geldbußen gegen Verbände also juristische Personen und
Personenvereinigungen ist im Wesentlichen aus zwei Gründen von hoher praktischer Relevanz. Zum
einen sind die Bußgeldrahmen die Behörden zur Sanktionierung zur Verfügung stehen in den
vergangenen Jahren stetig angehoben worden beispielsweise im Datenschutz- und im Kartellrecht.
Zum anderen steigt vor dem Hintergrund der ARAG-Garmenbeck-Rechtsprechung des BGH die
Bereitschaft Organmitglieder die für die Geldbußen verantwortlich gemacht werden in Regress
zu nehmen. Beides wirft rechtliche Fragen auf die zunächst im Arbeits- und im Kartellrecht
diskutiert wurden nun aber unter Geltung der DS-GVO zunehmend auch im Datenschutzrecht eine
Rolle spielen und die in dem vorliegenden Buch behandelt werden. Zunächst wird untersucht ob
sich ein Verband gegen das Risiko von Geldbußen mit Versicherungsschutz eindecken kann. Dabei
spielt eine Rolle ob eine derartige Versicherung überhaupt bürgerlich-rechtlich zulässig wäre.
Auch werden verschiedene Marktbedingungen die in der Cyberrisiko-Versicherung Deckung für
Bußgelder unter dem Vorbehalt der rechtlichen Zulässigkeit versprechen und sich gerade im
Hinblick auf die hohe Bußgeldandrohung für datenschutzrechtliche Verstöße nach der DS-GVO
starker Nachfrage erfreuen auf ihre Wirksamkeit hin geprüft. Daran an schließt sich die
Behandlung der Frage ob der Verband Organmitglieder für verhängte Geldbußen in Regress nehmen
kann was insbesondere im Wettbewerbsrecht im Zusammenhang mit dem sogenannten Schienenkartell
intensiv diskutiert wurde und ob ein solcher Regress in der D&O-Versicherung gedeckt werden
könnte. Das Buch richtet sich an wissenschaftlich Interessierte gleichermaßen wie an Praktiker
aus der Versicherungswirtschaft der Anwaltschaft und der Justiz die eine Handhabe zur
Bewältigung der vielschichtigen rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Versicherbarkeit
von Geldbußen suchen.