Die Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft finden auf über 200.000
Arbeitsverhältnisse in Deutschland Anwendung. Mit einer Abdeckung von über 95 % der
Beschäftigten in der Branche ist der Grad der Tarifanwendung in der Versicherungswirtschaft
besonders hoch. Der Kommentar ist genau deshalb als Werk für die Praxis und als Auslegungshilfe
für die Justiz konzipiert. Er eignet sich für jeden der tarifliche Bestimmungen anwendet oder
von deren Anwendung betroffen ist. Die Erläuterungen basieren auf einer tiefen Kenntnis der
Autoren über die Tarifhistorie sowie die Verhandlungen die zu den einzelnen Formulierungen
geführt haben. Die Kommentierung schafft so schnell Klarheit über das geltende Recht und hilft
damit Streit zu vermeiden. Der Standard-Kommentar sorgt für Transparenz und Orientierung in
Justiz und Praxis. Die richtungsweisenden Kommentierungen leiten Anwender sicher durch die
Auslegung und Untiefen der Rechtsprechung.