1. Flugerlaubnis und Genehmigungen
Drohnen und Multicopter finden immer mehr Anhänger. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund seine Vorschriften zum Betrieb der Fluggeräte überarbeitet. Generell darf der Einsatz von Drohnen ausschließlich in Sichtweite stattfinden ganz gleich, ob es sich um Mini-Drohnen, Quadrocopter, Nurflügler-Drohnen oder faltbare Drohnen handelt. Flugverbotszonen bestehen über militärischen Gebieten oder dem Regierungsviertel in Berlin. Unfallstellen, Wohngrundstücke sowie größere Menschenansammlungen sind ebenfalls tabu.
2. Für Einsteiger Kompakte Drohnen mit einfacher Ausstattung
Für den privaten Einsatz dieser Fluggeräte müssen darüber hinaus zahlreiche Aspekte beachtet werden. Dazu hat die EU eine neue Drohnen-Verordnung verabschiedet, die für neu erworbene Produkte ab 31.Dezember 2020 in Kraft getreten ist.
3. Faltbare Drohnen für die Reise
Für alle Drohnen gelten folgende Richtlinien
4. KameraDrohnen für hochwertige Luftaufnahmen
Für Drohnen mit Kamera und einem Abfluggewicht bis 25 kg gelten zusätzliche Richtlinien