Zum WerkNach dem Staat sind die Kirchen zweitgrößter Arbeitgeber in der Bundesrepublik. Sie
regeln aufgrund des verfassungsrechtlich und kirchenvertraglich garantierten
Selbstbestimmungsrechts in eigener Zuständigkeit die dienstvertraglichen Verhältnisse der ihnen
zugeordneten Einrichtungen mit deren Mitarbeitern. Das staatliche Arbeitsrecht öffnet daher
einen eigenen Weg zur Gestaltung kirchenbezogener Arbeitsverhältnisse.Das Werk stellt die
Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts im Individualarbeitsrecht und im kollektiven
Arbeitsrecht prägnant und anschaulich dar und behandelt nicht nur das Staatskirchenrecht
sondern auch das auf dieser Grundlage im staatlichen Recht geltende Recht der evangelischen und
der katholischen Kirche für Arbeitsverhältnisse.Vorteile auf einen Blick- Arbeitsrecht der
evangelischen und katholischen Kirche- mit allen weitreichenden Besonderheiten beim Dritten
Weg- aktuelle EuGH-Rechtsprechung zum DiskriminierungsschutzZur NeuauflageFolgende Änderungen
waren notwendig und werden berücksichtigt:- Staatskirchenrechtliche Grundlagen beim
Antidiskriminierungsrecht der Europäischen Union- Auswirkungen von 611a BGB auf das kirchliche
Individualarbeitsrecht und das Mitarbeitervertretungsrecht- Streikfreiheit im kirchlichen
Dienst nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts- Anforderungen an die Zuordnung zur
Kirche für die Geltung des kirchlichen Arbeitsrechts nach der Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts- Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der Evangelischen Kirche- Geltung
der Grundordnung der katholischen Kirche durch Übernahme in das Statut eines Rechtsträgers-
Geltung des Mindestlohngesetzes im kirchlichen Bereich- Schranken des drittbezogenen
Personaleinsatzes insbesondere der Leiharbeit im kirchlichen Bereich- Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum kirchlichen Bereich- Änderung im
Mitarbeitervertretungsrecht beider Kirchen- Rechtsprechung der kirchlichen Gerichte
insbesondere des Kirchlichen ArbeitsgerichtshofsZielgruppeFür Arbeitgeber
Personalverantwortliche und Arbeitnehmer in der Kirchenverwaltung sowie kirchlichen Vereinen
und Einrichtungen Anwälte Gewerkschaften.