Die Parteiautonomie im internationalen Schuldvertragsrecht also die Möglichkeit der
Vertragsschließenden das auf ihre Vertragsbeziehungen anwendbare Recht selbst zu bestimmen
ist im Schnittpunkt des materiellen und internationalen Privatrechts angesiedelt. Zur
Rechtfertigung der Lehre von der Parteiautonomie wurde auch auf philosophische und
wirtschaftliche Aspekte zurückgegriffen. Im ersten Teil der Arbeit werden daher der Begriff der
Autonomie sowie deren philosophische und sozio-ökonomische Grundlagen soweit sie für das
deutsche Privatrecht des 19. Jahrhunderts maßgeblich sind untersucht. Die Entstehung des
Schwellenbereichs zwischen den beiden Arten der Parteiautonomie die heute als
materiellrechtliche und kollisionsrechtliche Rechtswahl bekannt sind wird in einem zweiten
Teil näher untersucht. Die Lehre von der Parteiautonomie ist dabei vor dem Hintergrund der
Entwicklung des ordre public im 19. Jahrhundert zu sehen: Indem die Lehre diesem Institut
schärfere Konturen im Rahmen des internationalen Privatrechts verlieh konnte sich der
Parteiwille von den Fesseln des zwingenden nationalen Rechts zunehmend befreien. Dabei wird
auch die Rolle von Rechtsprechung und Gesetzgebungsvorhaben berücksichtigt. Neben einem primär
positivistischen Verständnis der kollisionsrechtlichen Rechtswahl das zunächst der tragende
Pfeiler bei der Ãœberwindung der Theorie einer rein materiellrechtlichen Rechtswahl war ist die
Berücksichtigung der anthropozentrischen Interessen angesichts der Bedeutung der
Parteiautonomie unverzichtbar. Diese tiefere Grundlegung spiegelt auch der Wandel des
Parteiwillens vom bloßen Anknüpfungselement im Rahmen der Lokalisierung von Schuldverträgen hin
zu einem vielschichtigen Gestaltungsfaktor im Rechtsanwendungsrecht wider und ist Gegenstand
des dritten Teils der Arbeit. Die Diversifikation des Parteiwillens und die Verlagerung der
Schrankenproblematik sind die dogmatischen Ausdrucksformen dieses Funktionswandels dem die
Parteiautonomie im internationalen Schuldvertragsrecht unterliegt.