Welches Recht ist auf einen Vertrag anwendbar wenn bei Vertragsschluss beide Parteien auf ihre
Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen und die Parteien darin jeweils eine Rechtswahl
treffen? Sofern nicht beide Parteien ausnahmsweise dasselbe Recht für anwendbar erklären
widersprechen sich die Rechtswahlklauseln und die kollisionsrechtliche Anknüpfung ist gestört.
Es entsteht ein Zirkelschluss: Die Kollision von AGB lässt sich nur über das anwendbare Recht
auflösen. Vor Auflösung der Kollision der Rechtswahlklauseln ist aber unklar welchem Recht das
Vertragsverhältnis der Parteien untersteht. Lisa B. Möll untersucht wie Parteiautonomie und
AGB-Verwendung miteinander in Einklang zu bringen sind und der Zirkelschluss bei kollidierenden
Rechtswahlklauseln schließlich durchbrochen werden kann.