Das Europäische und Internationale Prozessrecht in Patentsachen ist nach wie vor in einem
spannenden Entwicklungsprozess der derzeit noch nicht abgeschlossen ist. Einerseits leidet die
Durchsetzung des Patentschutzes an der Zuständigkeit nationaler Gerichte und dem Fehlen
einheitlicher europäischer Regeln des materiellen Patentrechts. Andererseits besteht deutliche
Skepsis vieler patentrechtlicher Akteure hinsichtlich der Rechtsprechung des EuGH. Vor diesem
Hintergrund ist der gefundene Kompromiss das Europäische Patentpaket zu sehen. Er schafft kein
Durchsetzungssystem für Europäische Patente wie das EPLA und auch kein echtes Unionspatent mit
einheitlicher Gerichtszuständigkeit wie die gescheiterte GPVO. Die Zukunft des Patentpaketes
ist nach dem Brexit und den erneuten Verfassungsbeschwerden (2021) in Deutschland vor dem
BVerfG offen. Schließlich wird es auch bei der Realisierung des Patentpaketes bei der
Möglichkeit bleiben rein nationale Patente und Europäische Patente ohne einheitliche Wirkung
auf der Grundlage des EPÜ zu beantragen. Für diese bleibt es (zunächst) bei der Zuständigkeit
nationaler Gerichte die sich nach den Vorgaben der Brüssel Ia-Verordnung richtet. In diesem
Transformationsprozess schafft die 3. Auflage eine klare Fixierung des Status quo die
hoffentlich weiterhin für den Kenner sowie auch den Neueinsteiger eine wertvolle Hilfe ist
sich mit der Querschnittsmaterie aus Patenrecht und Internationalem Zivilprozessrecht
auseinanderzusetzen. NEU in der 3. Auflage: Der Versuch ein europäisch einheitliches Patent zu
schaffen geht in eine entscheidende Phase. Das Inkrafttreten des Patentreformpakets ist durch
den Brexit und den erneuten Verfassungsbeschwerden 2021 in Deutschland vor dem BVerfG offen.
Eine rechtliche Entscheidung nicht greifbar eine rechtspolitische eher. Der Autor: Univ.-Prof.
Dr. jur. Jens Adolphsen ist Professor für Bürgerliches Recht nationales und internationales
Zivilverfahrensrecht und Sportrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Aus den
Besprechungen der Vorauflage: »Ein Standardwerk etabliert sich. Von seiner Sorgfalt und
Qualität braucht man niemanden mehr zu überzeugen. Beide sprechen für sich. Vier Jahre sind ein
guter Rhythmus für eine Neuauflage. Möge das Besprechungswerk noch viele zukünftige Auflagen
erleben!« Prof. Dr. Peter Mankowski Universität Hamburg in: MarkenR 4 09