Die betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtliche Einigungsstelle ist ein
betriebsverfassungsrechtliches Hilfsorgan eigener Art das dazu dient
Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. Personalrat zu schlichten.
Die Einigungsstelle ist kein Schiedsgericht wie es in der Zivilprozessordnung geregelt ist.
Sie wendet nicht nur das Gesetz an sondern kann auch selbst Recht setzen zum Beispiel in
einem Sozialplan Abfindungsansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer begründen. Haben
sich die Fronten zwischen Betriebs- bzw. Personalrat und Arbeitgeber verhärtet ist die
Anrufung der Einigungsstelle oft der einzige Weg doch noch zu einer sinnvollen Lösung zu
kommen. Viele betriebliche Fragen werden heute durch eine Einigungsstelle entschieden da immer
mehr Arbeitgeber darauf zurückgreifen. NEU in der 9. Auflage: Seit Erscheinen der letzten
Auflage im Jahre 2019 hat vor allem die Pandemie neue Sachverhalte und neue Verfahrensweisen
für die Einigungsstelle gebracht infolge einiger Änderungen im BetrVG. Neuland beschreitet die
Einigungsstelle mit dem 2021 vom Gesetzgeber geschaffenen 96 Abs. 1a BetrVG weil dort der
Einigungsstelle ausdrücklich nur eine Mediationsfunktion ohne Entscheidungskompetenz zugewiesen
wurde. Auch gab es wieder eine Reihe Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts die die Praxis
des Einigungsstellenverfahrens weiter ausgestalten. Ebenfalls wurden wieder die Hinweise aus
der Einigungsstellenpraxis aufgegriffen um den Charakter des Buches als »Leitfaden für die
Praxis« beizubehalten. Beginnend mit der Bildung der Einigungsstelle wird das
Einigungsstellenverfahren bis zu seinem Abschluss und darüber hinaus (gerichtliche
Streitigkeiten um den Einigungsstellenspruch) eingehend und praxisnah kommentiert. Im zweiten
Teil des Buches werden die Tatbestände betrieblicher Zwangsschlichtung ausführlich erläutert.
Besonderes Highlight sind die Musterdokumente aus der Einigungsstellenpraxis im dritten Teil.
Autor:Martin Wenning-Morgenthaler Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
Berlin-Brandenburg verfügt über mehr als 35 Jahre Einigungsstellenerfahrung und hat als
Vorsitzender mittlerweile über 400 Einigungsstellen in allen Bundesländern und zahlreichen
Branchen zu nahezu allen Mitbestimmungssachverhalten geleitet.