Das neue Gesetz über den Brandschutz die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz ( BHKG NRW )
ist eine umfassende Weiterentwicklung des bisherigen Gesetzes über den Feuerschutz und die
Hilfeleistung ( FSHG ) unter Einbeziehung des Katastrophenschutzes. Da die Bürger sich nicht
vor allen denkbaren schwerwiegenden und großflächigen Ereignissen selbst schützen können
müssen Länder und Kommunen eng und partnerschaftlich zusammenarbeiten um im Bedarfsfall ein
gemeinsames organisiertes System zur Schadensverhütung und- bekämpfung vorzuhalten. In der
Kommentierung werden gleichzeitig zwischenzeitlich erfolgte Änderungen von Rechts- und
Verwaltungsvorschriften berücksichtigt. Die neue Rechtsprechung zum Brand- und
Katastrophenschutz ist eingearbeitet.