Die Frage nach der Berücksichtigung neutraler Aufwendungen im Rahmen der Entgeltregulierung
stellt eine grundlegende Problematik des Telekommunikationsrechts dar. Denn neutrale
Aufwendungen umfassen die vom beantragenden Unternehmen nachgewiesenen Kosten soweit sie die
Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung übersteigen und damit als Aufwendungen gelten
die für die effiziente Leistungsbereitstellung nicht notwendig sind sowie andere neutrale
Aufwendungen. Folglich können neutrale Aufwendungen Eingang in die Kostenrechnung jeder
Telekommunikationsdienstleistung finden so dass die Thematik einerseits eine
betriebswirtschaftliche Komponente beinhaltet. Andererseits bedarf es zur Berücksichtigung
neutraler Aufwendungen im Rahmen der Entgeltregulierung einer rechtlichen Verpflichtung oder
einer sonstigen sachlichen Rechtfertigung. Darin besteht die rechtliche Komponente der
Problematik. Die Arbeit behandelt dementsprechend die interdisziplinäre Thematik in mehreren
Untersuchungskomplexen zu unterschiedlichen Fragestellungen.