Innerhalb der gesetzlichen Versicherungssummen ist eine Unabhängigkeit der Versicherungspflicht
von der Haftpflicht des Versicherten bevorzugt. Dabei wichtig ist dass die besonderen Gefahren
des Betriebs eines Kraftfahrzeugs verwirklicht werden müssen wodurch die KH-Versicherung an
die verschuldensunabhängige Haftung angeglichen wird.