Ziel des Buches ist die Vermittlung gründlicher Kenntnisse auf dem Gebiet des
Vermögensstrafrechts. Der Schwerpunkt liegt in der Gesetzesauslegung. Historische und
kriminologische Bezüge kommen nur zur Sprache wenn dies für das Verständnis einer Norm oder
eines Lehrsatzes unumgänglich erscheint. Die dogmatischen Teile sind knapp gehalten wenn sich
hinter einem Lehrsatz keine Streitfrage mit nennenswerten Konsequenzen für die Normanwendung
verbirgt. Dagegen sind diejenigen Teile umfangreich erläutert in denen mehr oder minder
umstrittene Lehrsätze mit praktischen Auswirkungen dargestellt werden. Neben dem Pflichtstoff
sind auch solche Delikte die für den universitären Schwerpunktbereich im Strafrecht bedeutsam
sein können ausführlich behandelt.