Betriebsratswahl 2026. Der Ratgeber für Betriebsräte und Wahlvorstände Vorteile auf einen
Blick: Gut zu wissen: Normales oder vereinfachtes Wahlverfahren Praktisch für den
Wahlvorstand: Die Betriebsratswahl Schritt für Schritt - von der Arbeitnehmer-Definition bis zu
Anfechtungsgründen Ausführliche Leitsatzsammlung: Gerichtsentscheidungen zu Betriebsratswahlen
Zielgruppen: Betriebsräte Wahlvorstände Darum geht es: Das Durchführen einer Betriebsratswahl
ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Der Wahlvorstand muss die komplexen Vorgaben des
Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung sorgfältig umsetzen. Von der Vorbereitung bis
zur Durchführung und Auswertung der Betriebsratswahl - immer gilt es auf Rechtssicherheit zu
achten und Fehler zu vermeiden. Nur so können Wahlanfechtungen vermieden werden und die neu
gewählten Betriebsräte erfolgreich ihre Arbeit aufnehmen. Die Handlungsanleitung stellt die
Abläufe des normalen und vereinfachten Wahlverfahrens in allen Schritten übersichtlich und
nachvollziehbar dar. Als Online-Ausgabe ist sie Bestandteil der Software 'Betriebsratswahl
2026' (ISBN 979-3-7663-8580-2). Aus dem Inhalt: In welchen Betrieben kann ein Betriebsrat
gewählt werden? Was unterscheidet das normale vom vereinfachten Wahlverfahren? Wer kann die
Initiative zur Durchführung der Betriebsratswahl ergreifen? Wie setzt sich der Wahlvorstand
zusammen? Welche Aufgaben und Rechte haben der Wahlvorstand und seine Mitglieder? Wie sind die
Mitglieder des Wahlvorstands geschützt? Welche Aufgaben hat der Wahlvorstand zur Einleitung und
Vorbereitung des Wahlverfahrens? Welche Aufgaben hat der Wahlvorstand zur Vorbereitung und
Überwachung der Stimmabgabe und Feststellung des Wahlergebnisses? Welche Aufgaben hat der
Wahlvorstand nach der Stimmabgabe und Feststellung des Wahlergebnisses? Welche Kosten der
Betriebsratswahl hat der Arbeitgeber zu tragen und wie ist die Betriebsratswahl gegen
Behinderungen geschützt? Autoren: Peter Berg Rechtsanwalt langjährig Justiziar des ver.di
Landesbezirks Nordrhein-Westfalen | Dr. jur. Gregory Garloff Leiter der Rechtsabteilung und
Justiziar der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten | Micha Heilmann Rechtsanwalt
langjährig Leiter der Rechtsabteilung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.