Die gesetzlichen Vertreter eines Mutterunternehmens haben nach § 290 I HGB in den ersten 5
Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das Vorjahr einen Konzernabschluss bestehend aus
Konzernbilanz und Konzerngewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Konzernanhang aufzustellen.
Die FARR®-Checkliste Nr. 2 berücksichtigt sämtliche Pflichtangaben für den Konzernanhang. Die
vorliegende 10. Auflage (Stand: 1.2.2024) wurde aktualisiert und redaktionell angepasst. Neu
aufgenommen wurde die Angabepflicht i.Z.m. dem Mindeststeuergesetz nach § 314 Nr. 22a) HGB
i.d.F. des MinBestRL-UmsG (in Kraft seit 28.12.2023 und bereits anzuwenden ab kalendergleichem
Geschäftsjahr 2023). Die Konzernanhang-Checkliste ist nicht nur auf die Prüfung sondern auch
auf die Belange der Aufstellung und Offenlegung des Konzernanhangs ausgerichtet. Die Checkliste
enthält sämtliche Pflichtangaben Ausweisalternativen (Wahlpflichtangaben) und größenabhängigen
Erleichterungen. Sie dient damit zum einen als Hilfsmittel für die Vollständigkeit des
Konzernanhangs zum anderen entspricht ihre Gliederung dem in der Praxis regelmäßig
vorzufindenden Aufbau des Konzernanhangs (die Angaben im Konzernanhang sind entsprechend der
Reihenfolge der Posten in der Konzernbilanz bzw. -GuV darzustellen). Die ständig
aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet bei der
Aufstellung oder Prüfung von Jahres- bzw. Konzernabschlüssen oder bei sonstigen Prüfungen (z.B.
MaBV) verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie dienen damit nicht nur als
Hilfsmittel für die interne Qualitätssicherung (IDW QMS 1 (09.2022)) sondern auch für die
externe Qualitätskontrolle (§ 57a WPO). Die Check-listen enthalten z.T. auch Muster für die
praktische Arbeit sowie ein aktuelles Literaturverzeichnis zum betreffenden Thema. Bei den
vorliegenden Checklisten handelt es sich um Empfehlungen des Verfassers. Es sind keine
Verlautbarungen des IDW im Sinne von IDW PS 201 Tz. 28ff.