Vertrauen zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmerIn Deutschland muss jede Mitarbeiterin und jeder
Mitarbeiter die sogenannten aushangpflichtigen Gesetze im Betrieb stets nachlesen
können.Arbeitgeber die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die aktuellen
Arbeitsschutzgesetze an geeigneter Stelle zum Beispiel am schwarzen Brett oder beim
Personalbüro zugänglich machen erfüllen nicht nur die vom Gesetzgeber vorgegebene
Fürsorgepflicht sie vermeiden auch Geldbußen und etwaige Schadensersatzansprüche des
Arbeitnehmers.Die zur Verfügung stehenden Vorschriften:Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
(AGG)Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG Auszug)Arbeitsmedizinische Vorsorge
(ArbMedVV)Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)Arbeitsstättenverordnung
(ArbStättV)Arbeitszeitgesetz (ArbZG)Bürgerliches Gesetzbuch (BGB Auszug)Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetz (BEEG)Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)Bundesdatenschutzgesetz (BDSG
Auszug)Entgeltfortzahlungsgesetz(EFZG)Gewerbeordnung (GewO Auszug)Heimarbeitsgesetz
(HAG)Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)Kündigungsschutzgesetz
(KSchG)LastenhandhabungsverordnungMindestlohngesetz (MiLoG)Mutterschutzgesetz
(MuSchG)Nachweisgesetz (NachwG)PSA-BenutzungsverordnungTeilzeit- und Befristungsgesetz
(TzBfG)Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 1)Mit den befristet geltenden Sonderregelungen zu
Coronaschutzmaßnahmen und Energieeinsparung in
Unternehmen:SARS-CoV-2-ArbeitsschutzverordnungKurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnungAlle
Fakten zur AushangpflichtWo ist der richtige Aufbewahrungsort? Welche Vorschriften müssen zur
Verfügung gestellt werden? Welche Konsequenzen drohen wenn die Vorschriften der Belegschaft
nicht zugänglich gemacht werden?Antworten zu diesen und weiteren Fragen beantwortet unser
Beitrag Häufig gestellte Fragen zu den Aushangpflichtigen.