Im Mittelpunkt der 3. Auflage steht die neue Rechtslage zu Solo-Selbstständigen und
Scheinselbstständigkeit vor allem die Reform des Statusfeststellungsverfahrens sowie insb.
die gesetzlichen Neuerungen zu Dreiecksverhältnissen die sich gerade auf die
Arbeitnehmerüberlassung auswirkten. Die neue Rechtslage ist zum 1.4.2022 in Kraft gertreten und
hat erhebliche praktische Auswirkungen. Der Gesetzgeber hat die neue Rechtslage ziemlich
unbemerkt und auch versteckt als Omnibusgesetz dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz angefügt.
Der Ratgeber erklärt mit Hinweisen Praxistipps und Musterformulierungen die gesetzlichen
Regelungen des AÜG welche Herausforderungen und Stolperfallen auf Sie als Anwalt
Unternehmens- Verbandsjurist oder Personalverantwortlicher in Ihrer täglichen Beratungspraxis
zukommen. Zudem ist die aktuelle entwickelte Rechtsprechung zu den Neuregelungen eingearbeitet
sowie die neueste Fachanweisung der Bundesagentur für Arbeit. Behandelt werden u.a.: -
Abgrenzung von Werkvertrag und Leiharbeit die Regelung des Arbeitnehmerbegriffs in 611a BGB
sowie die damit zusammenhängenden Praxisprobleme - praxisrelevante Regelungen des AÜG u.a.
Anwendungsbereich Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten Gleichstellungsgrundsatz
Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflichten Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher
Widerrufsrecht des Leiharbeitnehmers Einsatz von Leiharbeitnehmern während eines Streiks
Beteiligungsrechte des Betriebsrates Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei
Schwellenwerten sowie die Folgen der Regelung für ausländische Zeitarbeitsunternehmen. Es
werden auch die Flexibilisierungsmöglichkeiten durch Kollektivvereinbarungen Sanktionen bei
Verstößen gegen das AÜG und die Übergangsregelungen erläutert sowie Hinweise für die praktische
Handhabung und die Beratungspraxis gegeben. Ein eigenes Kapitel befasst sich mit der besonderen
Thematik der Solo-Selbständigen (inkl. Entsendung von Freelancern sowie Überblick über sozial-
und steuerrechtliche Probleme). Die Änderungen des Statusfeststellungsverfahrens zum 1.4.2022
werden dargestellt. Ihr wertvolles Plus: Die Herausgeber und Autoren sind gefragte Experten des
Personal- und Arbeitsrechts die die Anforderungen der Praxis genau kennen. Prof. Dr. Martin
Henssler ist Prorektor für Planung und wissenschaftliches Personal der Universität zu Köln und
einer der führenden 40 Köpfe des Personalwesens. Dr. Timon Grau ist Partner bei der Kanzlei
Linklaters. Die Herausgeber werden ergänzt von einem namhaften Autorenteam das sich aus
führenden Praktikern aus der Anwaltschaft mit langjähriger Erfahrung in der Beratung und
Gestaltung des Personaldritteinsatzes zusammensetzt.