Das Denkmalrecht fällt in die Kulturhoheit der Länder die davon in unterschiedlicher Weise
Gebrauch gemacht haben. Das Denkmalrecht fällt in die Kulturhoheit der Länder die davon in
unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht haben. Der Kommentar hat sich zwei Ziele gesetzt: Zum
einen wird bei der Darstellung des Denkmalrechts bewusst über die niedersächsischen Grenzen
hinausgegangen und neben der niedersächsischen auch die gesamte übrige Rechtsprechung zum
Denkmalrecht und die Literatur zu den deutschen Denkmalschutzgesetzen einbezogen. Zum anderen
bietet der Titel zusätzlich breitgefächerte Nachweise aus der Literatur und der Rechtsprechung.
Mit diesem Ansatz möchte der Kommentar die tägliche Arbeit der vielen mit denkmalrechtlichen
Fragen befassten Denkmalschutz- und Kommunalbehörden erleichtern aber auch Eigentümern
Anwälten und Gerichten einen schnellen Zugang zu den Entscheidungen ermöglichen. Die Neufassung
berücksichtigt die Änderungen durch die Niedersächsische Bauordnung und das Niedersächsische
Klimagesetz und aktualisiert und vertieft insbesondere die Kommentierungen zum Einsatz
erneuerbarer Energien sowie zur Grundsteuer. Andreas Kleine-Tebbe Vorsitzender Richter am
Verwaltungsgericht im Ruhestand und Christian Guntau Richter am Verwaltungsgericht Hannover
verantworten und kommentieren die Vorschriften gemeinsam.