Der zum 1. Januar 2020 vollzogene Paradigmenwechsel vom Einheitsbegriff zum Trennungsbegriff
hat in der Tätigkeit von Polizeibehörden und Polizeivollzugsdienst Einzug gehalten und sich
grundsätzlich bewährt.Das Werk geht auf die wichtigsten Fragen zu Aufgaben Zuständigkeiten
Adressaten Befugnissen Polizeiverordnungen Datenverarbeitung und Entschädigung sowie die
neue Gemeindliche-Vollzugsbediensteten-Verordnung ein.Die 2. Auflage wurde insbesondere zu
Fragen des Rechtsschutzes erweitert und aktuelle Rechtsprechung und Literatur umfassend
eingearbeitet. Sie soll weiterhin Bediensteten der Kommunen und Landkreise vorrangig der
Ordnungsämter der Landesdirektion Sachsen aber auch Studierenden im Bereich der Allgemeinen
öffentlichen Verwaltung und Juristen insbesondere Fachanwälten im Bereich Verwaltungsrecht
eine fachliche Unterstützung bieten.Hartwig Elzermann Polizeidirektor a.D. verfügt als
ehemaliger Dozent an der Hochschule der Sächsischen Polizei über jahrelange Erfahrung im
sächsischen Polizei- und Ordnungsrecht.Tatsächlich geht es dem Autor - ausweislich des
Vorwortes - darum insbesondere Praktikern eine Hilfestellung zu bieten die Regelungen des
Sächsischen Polizeibehördengesetzes verfassungskonform zur Anwendung zu bringen. Diesem Ziel
wird das Buch gerecht. Insbesondere gelingt es dem Autor die richtigen auf die behördliche
Wirklichkeit ausgerichteten Schwerpunkte zu setzen. So wird beispielsweise das problematische
Verhältnis von Polizeibehörden und Polizeivollzugsdienst bei 2 einer vernünftigen Abgrenzung
zugeführt der Kommentierung zum Bereich der Sicherstellung bzw. deren Abwicklung ( 25 bis 29
SächsPBG) vernünftigerweise breiter Raum zugestanden und die Möglichkeit der Behörde sog.
Alkoholkonsumverbote zu erlassen ( 33 SächsPBG) ausgehend von einer aktuellen Entscheidung des
OVG Bautzen umfassend dargestellt. In der Gesamtschau stellt das Werk eine sorgfältige und
aktuelle Kommentierung zu allen Vorschriften des Sächsischen Polizeibehördengesetzes dar. Es
sollte - zumal es an weiteren Kommentierungen mangelt - einen festen Platz im Literaturbestand
jedenfalls der sächsischen Behörden finden.(Prof. Dr. Henning Schwier Hochschule der
Sächsischen Polizei (FH) Rothenburg O. L. Verwaltungsblätter Ausgabe 09 2021)