Alle Gesellschaften die an einer US-Wertpapierbörse notieren müssen bei der Securities and
Exchange Commission (SEC) registriert werden. Diese Emittenten unterliegen verschiedenen
Berichterstattungspflichten. Foreign private issuers (ausländische Emittenten) haben ua
Jahresberichte (auf Formblatt 20-F) bei der SEC einzureichen. Alle Gesellschaften die diesen
Berichterstattungspflichten unterliegen werden vom Geltungsbereich des Sarbanes-Oxley Act
(SOX) erfasst. Gem Sec 301 SOX haben alle Mitglieder eines Audit Committee (= Ausschuss des
board of directors der das Rechnungswesen das Finanzberichtswesen und die Abschlussprüfung
des Emittenten überwacht) unabhängig zu sein. Mitglieder des board oder Aufsichtsrates dürfen
vom Emittenten keine zusätzlichen direkten oder indirekten Vergütungen erhalten. Darüber hinaus
darf es sich bei den Board- oder Aufsichtsratsmitgliedern nicht um affiliated persons des
Emittenten handeln. Daraus ergeben sich für an der NYSE notierende österreichische
Aktiengesellschaften erhebliche Konsequenzen. Aufsichtsratsmitglieder mit denen das Management
einen Beratungsvertrag abschließt dürfen nicht Mitglieder im Audit Committee sein. Die
Tatsache dass sog affiliated persons nicht als unabhängig gelten hat Auswirkungen auf die
Besetzung der Prüfungsausschüsse (diese sind mit dem Audit Committee vergleichbar) in
Konzernen. Die Mitgliedschaft von ehemaligen Vorstandsvorsitzenden und Arbeitnehmervertretern
im Audit Committee (im Kontext des SOX und den damit verbundenen SEC-Durchführungsverordnungen)
ist ein weiterer Untersuchungsgegenstand. Darüber hinaus wird im Rahmen der Arbeit geprüft ob
die Einrichtung eines institutionalisierten Beschwerdesystems (Mitarbeitern des Emittenten soll
es ermöglicht werden sich über Vorgänge im Zusammenha ng mit dem Rechungswesen dem internen
Kontrollsystem und der Abschlussprüfung zu beschweren ohne Konsequenzen der
Unternehmensführung befürchten zu müssen) durch das Audit Committee mit dem österreichischen
Recht kompatibel ist. Im Hinblick auf die bei der SEC eingereichten Jahresberichte (20-F)
existieren für die Chief Executive Officers (CEOs) und Chief Financial Officers (CFOs) von
foreign private issuers gem Sec 302 und Sec 906 SOX umfangreiche Bestätigungspflichten
(certifications). Sie haben persönlich zu bestätigen dass die bei der SEC eingereichten
Berichte richtig bzw vollständig sind und dass effektive interne Publizitäts- und
Finanzkontrollsysteme im Unternehmen installiert worden bzw vorhanden sind. Im Rahmen der
Arbeit wird ua geklärt wer in einer österreichischen AG (und auch in einer österreichischen
monistischen SE) die dem SOX unterworfen ist für die Abgabe der entsprechenden
Zertifizierungen herangezogen werden kann bzw muss. Besonders brisant ist die Fragestellung ob
die Gesamtverantwortung des Vorstandes mit der individuellen Bestätigungspflicht vereinbar ist.
Darüber hinaus wird untersucht ob es die durch den SOX geforderte Bestätigungspflicht einem
Kläger erleichtert gegenüber einem beklagten CEO oder CFO im Falle von falschen Bestätigungen
(direkt vom CEO oder CFO) Schadenersatz zu erlangen. In diesem Kontext wird vor allem auf Rule
10b-5 und dem Erfordernis von scienter bzw recklessness eingegangen. Schließlich folgt eine
Erörterung darüber ob österreichische Aktionäre im Zusammenhang mit der Bestätigungspflicht in
den USA klagen dürfen.