AHO 2: In der HOAI 2013 sind die Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung nur noch als Besondere
Leistungen der Bauoberleitung genannt eine Vergütungsempfehlung ist nicht mehr enthalten.Da
die Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung zur Sicherstellung der Qualität der Bauausführung
unabdingbar sind und einer angemessenen Honorierung bedürfen wird in diesem Heft ein
Leistungsbild für Regelleistungen und Zusätzliche Leistungen entworfen und auf der Grundlage
des Lechner-Gutachtens zur Evaluierung der HOAI eine praxistaugliche Honorierungsempfehlung
erstellt.Der Leitfaden bietet öffentlichen Auftraggebern eine Grundlage zur Prüfung der
angebotene Honorare auf Angemessenheit um damit die Einhaltung der Qualität auf den Baustellen
abzusichern. Zugleich dient es den Ingenieuren als Richtlinie zur Kalkulation des Honorars um
Auskömmlichkeit und notwendige Präsenz auf den Baustellen sicherzustellen.