Fremdpersonaleinsätze werden auch im öffentlichen Dienst seit langem praktiziert. Das betrifft
Arbeitnehmer und Beamte gleichermaßen: Vertragsarbeitgeber- bzw. Dienstherrnstellung und
Einsatzdienststelle decken sich vielfach nicht. Die Arbeit untersucht die rechtliche Einordnung
solcher Fremdpersonaleinsätze nach deutschem und Unionsrecht und geht der Frage nach ob und
inwieweit die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes eine Befreiung von den Restriktionen des
AÜG rechtfertigen.Der erste Teil ist einer Bestandsaufnahme und Systematisierung der
Fremdpersonaleinsätze im öffentlichen Dienst gewidmet. Sodann wird - unter besonderer
Berücksichtigung der tariflichen Personalgestellung nach 4 Abs. 3 TVöD TV-L - die öffentliche
Hand auf Verleiherseite in einem dritten Teil die öffentliche Hand als Entleiher von Personal
analysiert. Das geplante AÜG-Privileg für Arbeitnehmerüberlassungen auf der Grundlage von
Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes wird kritisch hinterfragt.