In ungefähr der Hälfte aller sozialgerichtlichen Verfahren wird der dem Juristen fehlende
medizinische Sachverstand durch Einholung medizinischer Gutachten ersetzt. Die Abgrenzung
zwischen medizinischer Tatsachenermittlung durch den Arzt und deren juristische Bewertung durch
den Juristen führt auf den verschiedenen Rechtsgebieten des Sozialrechtes zu unterschiedlichen
Fragestellungen und Problemen.Die Neuauflage des Handbuchs zum Sachverständigenbeweis im
Sozialrechtträgt der umfänglichen neuen Rechtsprechung Rechnung und erweitert das Konzept auf
alle praxisrelevanten Sozialrechtsbereiche. Erfahrene richterliche Praktiker aus den Bereichen
Rentenversicherung Unfallversicherung Krankenversicherung Schwerbehindertenrechtund im neu
geregelten Bereich der Pflegeversicherung erläutern Schritt für Schritt die Anforderungen an
Beweisfragen und die notwendigen Inhalte der Gutachten.Aus der Sicht des Parteivertreters
werden mögliche Angriffspunkte gegen ungünstige Gutachten dargestellt prozesstaktisches
Vorgehen erläutert sowie Prüfungsschemata und Mustertexte zur Verfügung gestellt.Besonders
praxisnaherläutern Mediziner der am häufigsten befragten Fachrichtungen zudem Umfang und
Bedeutung der notwendigen Untersuchungen die wichtigsten Fachbegriffe sowie die besonderen
Beurteilungsprobleme im jeweiligen Fachgebiet.Kenner der MaterieDr. jur. Dirk Bieresborn
Richter am Bundessozialgericht Kassel Dr. med. Susanne Dahlmann Düsseldorf Joachim Francke
Rechtsanwalt Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Medizinrecht Düsseldorf Dr. jur.
Dr. h.c. Alexander Gagel Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D. Kassel Manuela
Gillner Richterin am Sozialgericht Wiesbaden Dr. rer.medic. Andreas Glatz Köln Paul-Heinz
Gröne Vorsitzender Richter am Landessozialgericht a.D. Erkrath Dr. med. Norbert Hülsmann
Neuss Dr. med. Michael Lorrain Düsseldorf Dr. med. Marianne Miller Waltrop Dr. med.
Hans-Martin Schian Wilnsdorf Dr. jur. Gert H. Steiner Vorsitzender Richter am
Landessozialgericht Darmstadt Dr. med. Heinfried Tintner Richter am Landessozialgericht
Essen