Das Untersuchungsausschussrecht Parlamentarische Untersuchungsausschüsse klären mit den Mitteln
des Strafprozesses im Parlament politisch brisante Sachverhalte auf. Im Kern der Beweisaufnahme
stehen Aktenanforderungen und Zeugenvernehmungen. Private - insbesondere Unternehmen und deren
Vertreter:innen - werden zunehmend in das Untersuchungsausschussverfahren einbezogen. Für
diese die Ausschüsse selbst aber auch Fraktionen Ministerien und Behörden resultiert hieraus
ein erheblicher Beratungsbedarf. Das Untersuchungsausschussrecht erfordert dabei besondere
Kenntnisse im Verfassungs- Strafprozess- und Parlamentsrecht. Dies gilt vor allem mit Blick
auf die - größtenteils öffentlichen - Beweiserhebungen im Untersuchungsausschuss und die
Verwertung der Erkenntnisse sowie deren Bewertung im Abschlussbericht im Hinblick auf zivil-
und strafrechtliche Folgeverfahren. Der Kommentar zum PUAG Der neue NomosKommentar zum
Parlamentarischen Untersuchungsausschussgesetz (PUAG) hat genau diese Fragen im Fokus. Die
verfassungs- und verfahrensrechtlichen Grenzen der Untersuchung werden auf typische
Konstellationen aus der Verfahrenspraxis angewandt. Bei der Kommentierung des PUAG werden
Bezüge zum Verfassungsrecht (z.B. Art. 44 GG) Parlamentsrecht (z.B. GO-BT und GSO-BT)
Strafprozessrecht (insb. StPO und GVG) und relevanten Landesuntersuchungsausschussgesetzen
hergestellt. Herausgeber:innen und Autor:innen sind schwerpunktmäßig Anwält:innen die als
Strafrechtler:innen die an die StPO angelehnten Vorschriften des PUAG zur Beweisaufnahme und
als Öffentlichrechtler:innen die verfassungs- und parlamentsrechtsspezifischen Vorschriften
praxisnah kommentieren. RA Prof. Dr. Björn Gercke | RAin Prof. Dr. Juliane Hilf | RAin Dr.
Simone Kämpfer | RA Philip Kroner | RAin Franziska Lieb | RA Dr. Maximilian Ohrloff | RA Joshua
Pawel LL.M. | RA Sören Schomburg | RA Dr. Max Schwerdtfeger | RA Dr. Daniel Travers | RA Prof.
Dr. Dirk Uwer LL.M. Mag.rer.publ. | RA Dr. Sebastian Wagner