Die wirtschaftliche Integration in Europa macht zügige Fortschritte. In einem vereinten Europa
ist es für den Mittelstand zunehmend wichtig sich langfristig ohne Barrieren wie im eigenen
Binnenmarkt bewegen zu können. Für nationale Unternehmen gilt zwar auch die
Niederlassungsfreiheit des. Art. 43 EGV doch diese Freiheit war bislang für
Kapitalgesellschaften die außerhalb der nationalen Grenzen keine Rechtspersönlichkeit besaßen
faktisch nicht existent. Lediglich die englische Limited verliert als einzige Rechtsform nicht
ihre Rechtspersönlichkeit wenn sie Ihren Sitz außerhalb ihrer Heimat verlegt. Dies ist jedoch
eine Ausnahme. Durch die Einführung der Europäischen Gesellschaft (SE) wurde im Nachgang zur
EWIV (Europäischer Wirtschaftlicher Interessenvereinigung) ein wichtiger Schritt vollzogen
diesen Misstand zu beseitigen. Ein Unternehmen hat nun die Möglichkeit sich in Form der SE
grenzüberschreitend neu zu strukturieren und zu reorganisieren ohne seine Rechtspersönlichkeit
zu verlieren. Aktiengesellschaften aus verschiedenen Mitgliedsstaaten können etwa zu einer SE
verschmelzen oder eine gemeinsame Tochter-SE oder eine Holding-SE gründen. Doch hält das
Konstrukt der SE auch den strengen Anforderungen der Praxis stand? Die Autorin stellt die
Rechtsform der SE und deren innere und äußere Verfassung zunächst dezidiert vor und vergleicht
diese mit den nationalen Gesellschaftsformen. Anschließend wird insbesondere die Tauglichkeit
der SE für den Mittelstand untersucht. Ist sie flexibel zu handhaben? Gewährt sie hinreichende
Rechtssicherheit nach innen wie nach außen? Was gilt in Bezug auf das Steuer- und das
Arbeitsrecht? Was kostet eine SE wie hoch ist der Kapitalbedarf? Gerade in Zeiten in denen
die kapitallose Limited Europa überschwemmt ein wesentlicher Gesichtspunkt. Die Autorin
untersucht diese und viele andere Fragen und stellt sie aus der Sicht eines mittelständischen
Unternehmers dar. Am Ende kristallisierten sich deutliche Fallkonstellationen heraus in denen
die Nutzung einer SE durchaus auch für en Mittelstand sinnvoll sein kann es wird aber auch
deutlich dass auf den Sektor gemeinschaftsrechtlicher Gesellschaftsformen nach wie vor
erheblicher Reform - und Handlungsbedarf bestehen.