Durch den Wandel der Industriegesellschaft hin zu einer Dienstleistungs- und
Hochtechnologiegesellschaft hat die Bedeutung immaterieller Vermögenswerte für die Unternehmen
innerhalb der letzten Jahrzehnte stetig zugenommen. Flossen in den Achtziger Jahren die Gelder
der Unternehmen noch überwiegend in Sachanlagen wird heute mehr als 50 % des Kapitals in
immaterielle Vermögenswerte investiert. Auch die klassischen Industriebranchen haben den
Stellenwert der immateriellen Vermögenswerte erkannt. In Zeiten gesättigter Märkte weltweiten
Wettbewerbs weitgehender Homogenisierung der Güter und kürzer werdender Produktlebenszyklen
werden sie zu Indikatoren des Unternehmenserfolges. Mit Forschung und Entwicklung (F&E) legen
die Unternehmen den Grundstein für ihre Produkt- und Prozessinnovationen. Gleichzeitig besteht
aber auch ein enger Zusammenhang zwischen F&E-Aktivitäten und der Entstehung immaterieller
Güter. Analog zur Bedeutung der immateriellen Vermögenswerte sind auch die damit verbundenen
F&E-Aufwendungen kontinuierlich angestiegen. F&E-Aktivitäten und immaterielle Werte entfalten
erst sehr spät ihr volles Nutzenpotential und deshalb sind sie mit einem hohen Risiko behaftet.
Nach den deutschen Rechnungslegungsnormen ist der Bilanzansatz von selbst geschaffenen
immateriellen Vermögenswerten des Anlagevermögens untersagt. Wie sieht dies aber unter der
Ägide internationaler Rechnungslegungsvorschriften (IFRS US-GAAP IAS) aus? Vor diesem
Hintergrund befasst sich diese Untersuchung mit der Behandlung der Kosten für kundenspezifische
Entwicklungen nach den Regelungen der IAS IFRS. Hierbei wird als Schwerpunkt die
kundenspezifische Entwicklung von Bauteilen durch die Zuliefererfirmen in der
Automobilindustrie betrachtet. Es soll gezeigt werden unter welchen Voraussetzungen die Kosten
für F&E-Aktivitäten als immaterieller Vermögenswert des Anlagevermögens aktiviert werden
dürfen. Besondere Beachtung erfahren neben selbst durchgeführten Tätigkeiten diejenigen
F&E-Projekte welche durch Unternehmenskauf erworben wurden. Da F&E-Arbeiten im
Automobilzuliefererbereich auch im Auftrag Dritter durchgeführt werden wird erörtert wie
dieser Sachverhalt beim Auftragnehmer zu bilanzieren ist.