Zum WerkEs handelt sich um einen Kommentar zum europäischen Arbeitsrecht mit Bezügen zur
europäischen Rechtsprechung und Auswirkungen auf nationales Recht. Ausgangspunkt ist der
konkrete Normtext der jeweiligen Verordnung oder Richtlinie inklusive der Erwägungsgründe und
deren Folgen für die nationale Umsetzung ggf. durch Verweisung auf entsprechende Werke wie den
Erfurter Kommentar. Der Kommentar gliedert sich in primäres und sekundäres Europarecht.Das Werk
ersetzt eine ganze Bibliothek zum europäischen Arbeitsrecht in einem Band:EUVEuropäische
GR-ChartaAEUVEuropäische MenschenrechtskonventionEuropäische Sozialchartaeuropäische
Verordnungeneuropäische RichtlinienDer Aufbau gliedert sich in:Abdruck der Norm und
ErwägungsgründeVorbemerkung zur RichtlinieBezüge und Verweise auf nationales
RechtEuGH-RechtsprechungProblempunkte-Erläuterungen im Rahmen der KommentierungDie Normen sind
auf dem Stand 1. Juli 2021 berücksichtigt.Vorteile auf einen BlickGesamtdarstellung des
europäischenArbeitsrechtsParallelband zum bekannten und bewährten Erfurter Kommentardie
Bibliothek zum europäischen Arbeitsrecht in einem BandZur NeuauflageZusätzlich zu den
aktualisierten Darstellungen im Bereich primäres und sekundäres EU-Recht ist die
Vereinbarkeits-RL von Beruf und Privatleben als Nachfolgerin der Elternurlaubs-RL neu
aufgenommen worden.Hinzu kommt:Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zu den Themen
Arbeitszeit Urlaub und BetriebsübergangKommentierung der Richtlinie über transparente und
vorhersehbare ArbeitsbedingungenKommentierung der Europäischen Sozialcharta in revidierter
FassungKommentierung der Hinweisgeber-Richtlinie (Whistleblower)Kommentierung der
Gesellschaftsrechts-Richtlinie im Hinblick auf grenzüberschreitende Umwandlungen und
Spaltungenauszugsweise Erläuterung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie
Auswertungzahlreicher neuer EuGH Urteileumfangreichen Schrifttumsder Digitalisierung der
Arbeitswelt in den Bereichen Arbeitszeit Arbeitsort und Arbeitsinhaltder Transparenzregeln für
die Entgeltgleichheit beim Mindestlohnder Umsetzungen einzelner Richtlinien in nationales
Recht.ZielgruppeFür Justiz Anwaltschaft Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen
Personalabteilungen Betriebsratsmitglieder.