Der Autor setzt die rechtliche Stellung der Parlamentspräsidenten in den 16 Ländern der
Bundesrepublik Deutschland zueinander vergleichend in Beziehung mit der Maßgabe 
Gemeinsamkeiten  Abweichungen und strukturelle Besonderheiten herauszuarbeiten und zu
kommentieren. Dies gilt vor allem für die den Landtagspräsidenten durch Verfassung und
Geschäftsordnung zugewiesenen klassischen Aufgaben  nämlich der Ausübung der Leitungs- 
Ordnungs- und Polizeigewalt sowie des Hausrechts im Landtagsgebäude. Dabei erfaßt das Thema
zwar schwerpunktmäßig die Person des Landtagspräsidenten und dessen Rechte und Pflichten 
strahlt aber naturgemäß auf rechtliche Strukturen des Parlaments im allgemeinen aus.
Hinsichtlich dieser Strukturen wird das für das deutsche Parlamentsrecht Allgemeingültige
herausgestellt  ohne daß für einzelne Parlamente bestehende Besonderheiten darüber zu kurz
kommen. Vom Parlamentsrecht der Landtage abweichende Regelungen für den Bundestag werden
deutlich hervorgehoben und werfen damit auch mittelbar Licht auf die Rechtsstellung des
Bundestagspräsidenten. Wesentlicher Bestandteil dieser Arbeit sind zudem die führenden
politischen Gremien der Parlamente  namentlich Präsidium und Ältestenrat. Auch hier wird
aufgezeigt  welche Rolle dem Parlamentspräsidenten in diesen Gremien zukommt. Primäres Anliegen
der Bearbeitung ist dabei jedoch  einen Überblick über Zusammensetzung und Arbeitsweise dieser
Gremien in den einzelnen Ländern zu geben  zumal nicht alle Länderparlamente die Existenz
beider Gremien nebeneinander kennen. Im Mittelpunkt steht demgemäß die Darstellung der
Unterschiede von Präsidium und Ältestenrat in den Landtagen im Hinblick auf personelle Struktur
Funktionen der Mitglieder  sowie Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse. Im Rahmen der Stellung
des Landtagspräsidenten als Leiter der Parlamentsverwaltung werden schließlich auch Aufbau 
Organisation und Aufgaben der einzelnen Landtagsverwaltungen untersucht  die jeweils eine
eigene Prägung erfahren haben. Einige Landtagsverwaltungen werden in Form von Organigrammen im
Anhang wiedergegeben.