Verhaltenskodizes werden in verschiedener Ausgestaltung von vielen Unternehmen genutzt sei es
dass solche Kodizes von Unternehmen selbst formuliert werden oder ein Verweis auf existierende
Kodizes erfolgt. Seit dem Jahr 2008 ist der Begriff des Verhaltenskodex im UWG legal definiert
und das UWG benennt unlautere Verhaltensweisen und Rechtsfolgen im Zusammenhang mit
Verhaltenskodizes. Die Verfasserin geht der Frage nach was unter dem Begriff des
Verhaltenskodex im Sinne des UWG zu verstehen ist und ob auch CSR Standards und Rahmenwerke im
Sinne von 289d HGB hierzu zählen. Dr. Sandra Gyamfi ist als Rechtsanwältin in Berlin tätig.