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Der Kommentar zum Beamtenstatusgesetz ist für Rechtsanwender:innen in der Verwaltungspraxis
sowie für den gesamten öffentlichen Dienst in den Bundesländern eine kompetente und wichtige
Orientierungs- und Arbeitshilfe. Die Erläuterungen orientieren sich dabei vor allem an den
Bedürfnissen und Interessen der Kommunalverwaltungen in den Ländern. Der Titel beinhaltet eine
Einführung mit der Historie der Gesetzesentstehung und dem Inhalt des Beamtenstatusgesetzes.
Die Kommentierungen sind praxisnah unter Einbeziehung von entsprechenden Beispielen und
Übersichten ausgestaltet. Im Anhang sind die Texte der ergänzenden Rechtsvorschriften
abgedruckt. Ein Stichwortverzeichnis ermöglicht es Benutzer:innen sich den Inhalt des Werkes
zu erschließen. Die Kommentierung erleichtert den praktischen Aufgabenvollzug denn hierbei
müssen immer zwei Gesetze parat sein: das Beamtenstatusgesetz und das jeweilige
Landesbeamtengesetz. Der Kommentar wendet sich an alle mit der Materie befassten Personen
insbesondere an Mitarbeitende in Kommunalverwaltungen und Landesbehörden an Rechtsanwält:innen
Auszubildende und Studierende. Renate Zentgraf lehrt an der Hessischen Hochschule für Polizei
und Verwaltung Abteilung Mühlheim dort war ebenfalls Karin Metzler-Müller ¿ bis zu ihrer
Emeritierung Ende Februar 2020 tätig. Reinhard Rieger leitete beim Senat der Freien und
Hansestadt Hamburg im zentralen Personalamt bis September 2019 die Abteilung Dienst- und
Tarifrecht nebenamtlich lehrt er an der Hochschule für angewandte Wissenschaften öffentliches
Dienstrecht. Erich Seeck ¿ war (bis zum Eintritt in den Ruhestand Ende Mai 2010) Leiter des
Dienstrechtsreferats im Innenministerium seit dem 1.1.2010 im Finanzministerium des Landes
Schleswig-Holstein. Reinhard Rieger und Erich Seeck begleiteten als zuständige Referatsleiter
das Gesetzgebungsverfahren im Vorfeld und im parlamentarischen Verfahren. Clarissa Zentgraf ist
Lehrbeauftragte an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit und an
der Frankfurt University of Applied Sciences. Frank Füglein ist Professor für
Rechtswissenschaften ebenfalls an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und
Sicherheit. "Die Ausführungen zum BeamtStG übertreffen im Hinblick auf die Breite und die
Tiefe der Überlegungen das was die meisten gebundenen Kommentare zu diesem Gesetz bieten."
(Zeitschrift für Beamtenrecht Heft 12 2015) "Das Werk ist mit seiner leicht verständlichen
Sprache und seinen hervorragend didaktisch aufbereiteten Ausführungen eine wichtige Grundlage
für die Arbeit in Behörden Gerichten und in der Lehre. Der Kommentar sollte in keiner
Bibliothek fehlen in welcher sich die Nutzer über die Materie des Beamtenstatusgesetzes
informieren wollen." (Dr. Maximilian Baßlsperger Zeitschrift für Beamtenrecht Ausgabe 05
2018) "Der Kommentar Beamtenstatusgesetzt (BeamtStG) bietet in einer klaren verständlichen
Sprache und mit methodisch gut aufbereiteten Ausführungen eine Grundlage für die Arbeit in
kommunalen Behörden Ämterns sowie Gerichten." (Komba Rundschau Ausgabe 01 2022) "Der
Kommentar ist für Rechtsanwender in der Verwaltungspraxis sowie für den gesamten öffentlichen
Dienst eine kompetente und wichtige Orientierungs- und Arbeitshilfe. Die Kommentierungen sind
praxisnah ausgestaltet unter Einbeziehung von entsprechenden Beispielen und Übersichten."
(Niedersächsiche Rundschau Ausgabe Nr. 3 2017) "Darüber hinaus hat mich die Kommentierung
dieses Gesetzes aufgrund des handgerechten Umfangs von Beginn an neugierig gemacht und mir
bereits beim ersten Durchblättern den Eindruck vermittelt dass die Autoren den Lesern viel
Wissenswertes auf interessante Art und Weise auf den Weg geben möchten. [...] Schließlich
bleibt festzuhalten dass die vertiefte Durchsicht des Werkes meinen ersten Eindruck bestätigt
hat. Durch das Buch konnte ich meine bisherigen Kenntnisse insbesondere zum Hessischen
Landesbeamtenrecht erweitern sodass ich es mit Freude als Nachschlagewerk in meinen
dienstlichen 'Handapparat' aufgenommen habe." (Regierungsrätin Nicole Weber Staatsanzeiger für
das Land Hessen Nr. 19 2017)
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