Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den
legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Neben dem Aspekt der Strafverfolgung zielt das
präventiv ausgerichtete Geldwäschegesetz darauf ab durch Sorgfalts- und Aufsichtspflichten für
bestimmte Personenkreise Verdachtsfälle der Geldwäsche möglichst frühzeitig zu erkennen. Ein
wichtiger Ansatz bei der Geldwäschebekämpfung ist die Verhinderung anonymer wirtschaftlicher
Transaktionen. Daher sind insbesondere Banken und Versicherungsunternehmen aber auch
Immobilienmakler Spielbanken und Güterhändler verpflichtet ihre Vertragspartner zu
identifizieren wirtschaftliche Berechtigungen abzuklären und verdächtige Transaktionen oder
Geschäftsvorfälle der beim Zoll ansässigen FIU (Zentralstelle für
Finanztransaktionsuntersuchungen) zu melden. Zum Kreis der nach dem Gesetz Verpflichteten
gehören aber auch die rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe wie z.B. Rechtsanwälte
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Das GwG verlangt von den Verpflichteten zunächst das
Vorliegen eines wirksamen Risikomanagements. Daneben müssen sie allgemeine und verstärkte
Sorgfaltspflichten beachten. Oft ist gerade kleineren Unternehmen und Organisationen nicht
klar welche Konsequenzen die Verschärfung des GwG mit sich gebracht hat und wie sie die
rechtlichen Anforderungen umsetzen können um etwaige Sanktionen zu vermeiden. Der
"Praxisleitfaden Geldwäscheprävention" gibt eine gebündelte Übersicht zu den Rechten und
Pflichten der Verpflichteten auf dem aktuellen Stand des Geldwäschegesetzes (GwG). Darüber
hinaus informiert er die beratenden Berufe wie Mandanten umfassend und rechtssicher bei
Erfüllung ihrer Pflichten unterstützt werden können.