Seit 20 Jahren zählt Das erbrechtliche Mandat zu den Standardwerken im Erbrecht. Mit seiner
konsequenten Ausrichtung am Ablauf des Mandats ist es für den Praktiker das bewährte
Nachschlagewerk in allen Bereichen der erbrechtlichen Beratung und persönlichen Strategie. Auf
über 1.700 Seiten finden sich - nun schon in 6. Auflage - Antworten zu allen Fragen die sich
sowohl vor als auch nach dem Erbfall stellen. Zahlreiche Mustertexte Checklisten und
Fallbeispiele ergänzen hierbei die umfassenden Abhandlungen der erfahrenen Autoren. Dargestellt
wird das materielle Erbrecht sowie das Prozessrecht und die Prozesstaktik. Berücksichtigt
werden auch vergütungsrechtliche Problematiken und Erbrechtsfälle mit Auslandsberührung. Aus
dem Inhalt: - Die Annahme eines erbrechtlichen Mandats - Das erbrechtliche Mandat vor dem
Erbfall - Das erbrechtliche Mandat nach dem Erbfall - Die Berichtigung öffentlicher Register -
Die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche des Mandanten - Fälle mit Auslandsberührung.
Besprechungen zur Vorauflage: Besprechung zur 5. Auflage ErbR 7 2014: Um es gleich vorweg zu
nehmen dieses Buch lässt keine Wünsche offen und behandelt sämtliche Aspekte eines
erbrechtlichen Mandats. Auf 1.749 Buchseiten unterteilt in 34 Paragraphen unter Hinweis auf
weitergehende Literaturhinweise und die höchstrichterliche Rechtsprechung finden sich zu nahezu
allen Rechtsfragen die in Zusammenhang mit einem erbrechtlichen Mandat zu bearbeiten sind
Lösungsansätze und Formulierungshinweise. RA Prof. Dr. Wolfgang Burandt Hamburg Besprechung
zur 5. Auflage ZErb 3 2014: ...Insgesamt kann Das erbrechtliche Mandat in der vorliegenden 5.
Auflage seinen Ruf als eines der Standardwerke in der Bibliothek des Erbrechtspraktikers
verteidigen. Auch mit über 1.700 Seiten ist das Buch in seiner problem- bzw.
lösungsorientierten Darstellung inhaltlich prägnant und überdies sprachlich gelungen. Das Werk
wird so den Erwartungen aber auch dem eigenen Anspruch gerecht. Für dietägliche Mandatspraxis
ist die Neuauflage auf jeden Fall eine echte Bereicherung. RA FAErbR und FAFamR Wolfgang
Krüger LL.M. Köln