Der Automobilverkehr hat den Freiheits- und Wohlstandsvisionen unserer hochmobilen und
individualistischen Gesellschaft in besonders anschaulicher Form Gestalt verliehen. Zugleich
belasten die Folgen der Auto-Mobilität die auf sozialverträgliches Verhalten ausgelegte
Freiheitsordnung des Grundgesetzes. In diesem Konflikt um Nutzen und Nachteil der
Auto-Mobilität stehen nicht nur Fußgängern und Anwohnern sondern auch den Autofahrern
Grundrechte zur Seite. Der Mobilitätsgehalt der Grundrechte wird am Beispiel eines
flächendeckenden Fahrverbots für den Kraftfahrzeugverkehr untersucht. Dazu wird zunächst ein
Blick auf die verwaltungsrechtlichen Instrumentarien und ihre Rechtmäßigkeitsanforderungen
geworfen. Am Ende steht die Frage ob sich die aus den einzelnen Grundrechtsgarantien
extrahierten Mobilitätsgehalte zu einer eigenständigen Mobilitätsgewähr einem Grundrecht auf
Mobilität verdichten lassen. Auto-Mobilität spielt in die Freiheitsgehalte vieler
Grundrechtsgarantien hinein. Beschränkungen der Auto-Mobilität können die Eigentumsgarantie
die Freizügigkeit die Versammlungsfreiheit die Berufsfreiheit und nicht zuletzt die
allgemeine Handlungsfreiheit berühren. Bei der konkreten Bemessung des Grundrechtsschutzes der
Auto-Mobilität treten zentrale Fragen der Grundrechtsdogmatik in den Vordergrund. Die
vielfältigen Konkurrenzprobleme verlangen eine überzeugende Radizierung der grundrechtlichen
Schutzbereiche. Nach dogmatisch konsequenten und zugleich praktikablen Lösungen rufen der
Schutzgehalt und der Schutzumfang des Anliegerrechts der Begriff des Grundrechtseingriffs
sowie die Abgrenzung von Freiheit und Teilhabe. Schließlich rührt die Frage nach einem
Grundrecht auf Mobilität als eigenständiger Freiheitsgewähr an die Grenzen der
Grundrechtsfortbildung. Die abschließenden Überlegungen de constitutione ferenda gelangen zu
einer rechtspolitischen und verfassungssystematischen Würdigung des Grundrechtsschutzes für die
Auto-Mobilität.