Der Unternehmer der sich innerhalb eines magischen Dreiecks aus Kosten Qualität und Termin
bewegen muss sucht nach neuen Märkten und neuen Produkten. Dabei kann er sein Ziel innovativ
und gleichzeitig rentabel zu sein auch schon mal verfehlen. So führt zum Beispiel die
steigende Zahl von Kraftfahrzeugrückrufen in der Automobilbranche deren Ursachen sowohl in
einem verstärkten Einsatz innovativer Techniken als auch in immer kürzeren Erprobungsphasen vor
der Markteinführung zu suchen sind zu Imageverlusten und Zusatzkosten in beträchtlicher Höhe.
Solche Zusatzkosten lassen deutlich werden dass neben betriebswirtschaftlichem und technischem
Know-how auch fundiertes juristisches Wissen unerlässlich ist um Risiken aus unternehmerischem
Handeln beurteilen und möglichst auch beeinflussen zu können. Risiken unternehmerischen
Handelns sollten möglichst frühzeitig erkennbar sein um sie einschätzen bzw. auch umgehen zu
können sie müssen daher transparent sein. Als Mittel zur Förderung größerer Transparenz in
Unternehmensabläufen sind Managementmethoden wie das Innovationsmanagement das
Qualitätsmanagement und mit ihnen das Risikomanagement mittlerweile in vielen Unternehmen
eingeführt worden. Entscheidende Gründe hierfür sind wirtschaftliche Erfordernisse und
juristische Aspekte. Oftmals wird in Unternehmen jedoch nicht klar danach getrennt ob nun
gerade rechtliche oder betriebswirtschaftliche Aspekte dazu führen dass ein bestimmtes Produkt
oder ein bestimmter Prozess gerade so und nicht anders gestaltet wird. Die so wichtige und
notwendige Transferleistung wie denn nun das aus den Vorträgen erworbene rechtliche Wissen auf
der einen Seite und das betriebswirtschaftliche Wissen auf der anderen Seite auf den Betrieb
bzw. in die jeweiligen Managementsysteme übertragen werden sollte wird in aller Regel immer
noch dem zahlenden Kunden überlassen. Darum soll diese Untersuchung einen Beitrag dazu leisten
die rechtlichen Aspekte des Qualitätsmanagements des Innovationsmanagements und des
Risikomanagements herauszuarbeiten. Dem Leser soll zudem das Wechselspiel aus
betriebswirtschaftlichen und juristischen Anforderungen als Einflussfaktoren auf die
individuelle Ausgestaltung der Systeme transparent und verständlich gemacht werden. Die
Automobilzulieferindustrie eignet sich hierfür in besonderem maße sie ist bereits seit
mehreren Jahren einem enormen Veränderungsprozess ausgesetzt und sieht in der immer stärkeren
Verlagerung der Wertschöpfungsprozesse vom Automobilhersteller auf den Zulieferer sowohl
Chancen als auch Risiken.