Die Folgen einer Insolvenz sind gravierend - sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Welcher Kündigungsschutz besteht? Wie sind offene und laufende Vergütungsansprüche gesichert?
Welche Rechtslage besteht bei einem Betriebsübergang in der Krise und in der Insolvenz? Welche
Beteiligungsrechte hat der Betriebsrat? Wichtig für alle Beteiligten ist jetzt eine hieb- und
stichfeste Beratung die nichts übersieht - die jedoch allein mit dem Arbeits- und Sozialrecht
nicht zu bewerkstelligen ist. Wie verändert sich dieses Recht im Schatten einer Insolvenz? Das
erfahren Sie in der 4. Auflage des Mandatsbuches Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz. Das
Arbeits- und das Sozialrecht in der Insolvenz hat sich in den letzten Jahren weiter
fortentwickelt. Im Arbeitsrecht sind z. B. die neueren Rechtsentwicklungen im Bereich des
Betriebsübergangs nach 613a BGB in seinem europarechtlichen Verständnis der Betriebsänderungen
nach 111 ff. BetrVG bzw. nach 122 ff. InsO der Massenentlassungsanzeige und der
Betriebsratskonsultation nach 17 18 KSchG sowie die Fortentwicklungen im Kündigungsrecht zu
nennen. Im Sozialrecht werden u. a. berücksichtigt: die besonderen sozialrechtlichen
Insolvenztatbestände der Arbeitnehmerbegriff des Insolvenzgeldrechts die Probleme der
Vorfinanzierung des Arbeitsentgelts bzw. des Insolvenzgeldes die Ausschlusstatbestände des
Insolvenzgeldes sowie die neue Rechtsprechung zum weiter geltenden Insolvenztatbestand. Das
Buch erscheint nun erstmalig in der neuen Reihe Das arbeitsrechtliche Mandat. Die Reihe stellt
in mehreren Bänden Einzelthemen des Arbeitsrechts praxisnah und mandatsorientiert dar. So
bietet Ihnen auch dieses Werk einen einzigartigen Vorteil zu vergleichbaren Werken: Die
Darstellung konzentriert sich auf das Wesentliche - ohne theoretischen Überbau und ohne
wissenschaftliche Diskussionen. Sie erhalten nur das was Sie wirklich brauchen: die
Kommentierung der aktuellen Rechtsprechung der Obergerichte. Auf diese Weise ermöglicht Ihnen
das Buch jedes arbeitsrechtliche Mandat mit Insolvenzbezug umfassend bearbeiten und den
Mandanten rechtssicher beraten sowie ggf. prozessual erfolgreich vertreten zu können. Der
Praxisbezug hat absoluten Vorrang.