In Zeiten einer Wirtschaftsrezession spielen Verluste immer mehr eine entscheidende Rolle -
auch für das Steuerrecht. Der Absatz von Unternehmen bricht ein woraufhin weniger Umsatz
vereinnahmt wird während die Kosten weiterhin indifferent sind. Infolgedessen werden rote
Zahlen geschrieben Verbindlichkeiten können nicht mehr beglichen werden und es droht nicht nur
die Zahlungsunfähigkeit für den Schuldner sondern auch für den Gläubiger weil dieser durch
den Ausfall der Forderung ebenfalls Umsatzeinbußen zu verzeichnen hat. Womöglich muss sogar ein
Insolvenzantrag gestellt werden. Ein Teufelskreis! Ein kleiner Trost für die Steuerpflichtigen
ist in solchen Zeiten die steuerliche Nutzung der angefallenen Verluste. Dies ist auch
grundsätzlich möglich. Allerdings sieht der Gesetzgeber in bestimmten Fällen eine Einschränkung
der steuerlichen Verlustnutzungsmöglichkeit vor weil er entweder gewisse Gestaltungen
unterbinden zu ersucht oder aber weil er den Steuerpflichtigen einen Anreiz zu einem
bestimmten Verhalten verschaffen möchte. Im Zeitalter der Globalisierung gewinnen
internationale Sachverhalte zunehmend an Bedeutung. Große Unternehmen haben Standorte überall
auf der Welt verteilt und die Komplexität internationaler Zusammenhänge nimmt folglich von Tag
zu Tag zu. Fallen in ausländischen Betriebsstätten oder Tochtergesellschaften sonach Verluste
an kommt wie auch auf nationaler Ebene der Ruf nach einer steuerlichen Nutzung ebendieser
Verluste auf. Für negative ausländische Einkünfte sieht 2a Abs. 1 EStG jedoch eine
Einschränkung in der Verlustverrechnung vor. Dies wurde im Laufe der Zeit auf verfassungs- und
europarechtlicher Sicht als bedenklich angesehen. Letzteres hat schließlich zu einer
Neuregelung in 2a EStG geführt die mit dem Jahressteuergesetz 2009 durchgesetzt wurde. Im
Rahmen dieser Untersuchung sollen zunächst die beschriebenen Novellierungen in 2a EStG
aufgezeigt und sodann einige essenzielle Grundbegriffe kurz verdeutlicht werden deren
Verständnis im Laufe der Untersuchung von Bedeutung ist. In einem weiteren Kapitel wird dann im
Wesentlichen die Problematik des 2a EStG auf nationaler Ebene ausführlich dargestellt. Dies ist
für das Grundverständnis des Hauptteils dieses Buches Voraussetzung damit der Leser die
späteren Konflikte mit dem Europarecht logisch nachvollziehen kann. Schwerpunktmäßig soll 2a
EStG im Rahmen dieser Untersuchung nämlich in das Licht der europäischen Rechtsprechung
gestellt werden. Dafür werden im vierten Kapitel zunächst allgemein die Rechtsquellen des
Europarechts die einzelnen Grundfreiheiten Diskriminierungen und Beschränkungen ebendieser
sowie das Rangverhältnis der Grundfreiheiten zueinander dargestellt. Damit der Bezug zu 2a EStG
hierbei nicht verloren geht werden an diversen Stellen Verknüpfungen zu der Norm hergestellt.
Sodann folgt eine genaue Prüfung des 2a EStG auf seine Europatauglichkeit. Dazu werden die
einzelnen Gründe ausgeführt die zu der besagten Novellierung durch das Jahressteuergesetz 2009
geführt haben sowie die wichtige und interessante Frage analysiert ob 2a EStG in seiner
jetzigen Fassung weiterhin mit dem Europarecht unvereinbar ist. Dabei kommt der
Kapitalverkehrsfreiheit in Bezug zu Drittstaaten eine wichtige Bedeutung zu.