Zum Werk Das Handbuch ist angesichts der Bedeutung des Arbeitsrechts für jede Umstrukturierung
und Transaktion ein unentbehrliches Werkzeug für alle damit befassten Unternehmensjuristinnen
und Unternehmensjuristen Personalverantwortlichen und Beraterinnen und Berater. Abgedeckt sind
folgende Bereiche: Gestaltungsformen der Unternehmensumstrukturierung und ihre
arbeitsrechtliche Relevanz Beteiligungsrechte der Organe der Betriebsverfassung bei der
Unternehmensumstrukturierung Auswirkungen der Unternehmensumstrukturierung - auf die Organe der
Betriebsverfassung - auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen - auf die
Unternehmensmitbestimmung Übergang von Arbeitsverhältnissen nach § 613a BGB
Kündigungsrechtliche Folgen Betriebliche Altersversorgung Neu: Umstrukturierung in der
Insolvenz Das Werk enthält zahlreiche aus der Berufspraxis der Autoren entwickelte
Fallbeispiele Checklisten und Übersichten die den unmittelbaren und effektiven Zugang zur
Problemlösung eröffnen. Vorteile auf einen Blick umfassende auch wissenschaftlich
anspruchsvolle Darstellung Praxisbezug durch Einarbeitung zahlreicher Fall- und
Berechnungsbeispiele hohes Renommee aller beteiligten Autoren die an verschiedenen Standorten
einer der führenden deutschen Großkanzleien arbeiten Zur Neuauflage Die Neuauflage
berücksichtigt die neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung und Praxis. Behandelt werden u. a.
die Sozialplangestaltung (Qualifizierungssozialplan Mannheimer Modell) die aktuelle
Rechtsprechung des EuGH und BAG zum Massenentlassungsrecht sowie die Vermeidung des § 613a BGB
durch Nichtübernahme sächlicher Betriebsmittel ("Freikauf durch Einkauf"). Weitere Schwerpunkte
sind die neuen Anforderungen zur Unterrichtungspflicht nach § 613a Abs. 5 BGB
Gestaltungsmöglichkeiten nach der Olympus-Entscheidung des EuGH und das Pension Buy Out in der
betrieblichen Altersversorgung. Zielgruppe Für Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht
Unternehmensberatung Personalleitung Mitglieder der Geschäftsleitung und des
Unternehmensvorstands die für Personal zuständig sind Geschäftsführerinnen und
Geschäftsführer sowie Betriebsräte.